Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zur Bewältigung des saisonal sehr stark ansteigenden Verwaltungs- und Beratungsaufwands keine Kleinmengen verkaufen und den Verkauf an Privatpersonen leider einschränken müssen.
Dies entspricht in der Regel Ansaatflächen ab 1.000 m².
Für Blühmischungen auf Ackerflächen bestehen Einzelregelungen, bitte fragen Sie nach!
Dies entspricht in der Regel Ansaatflächen ab 2.000 m².
Für kleinere Flächen finden Sie hier eine Übersicht von
Anbietern
für Kleinmengen >